Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 0.10 vom 26. Oktober 2026
1. Betreiber und Geltungsbereich
1.1 Industry Match (die „Plattform“) wird betrieben von Daniel Bäumle, handelnd unter Bäumle BD Labs (Einzelunternehmen), Römerpark 15, 4303 Kaiseraugst, Schweiz (der „Betreiber“). Kontakt: info@bdlabs-studios.com.
1.2 Diese AGB regeln die Nutzung der Plattform durch Unternehmen, Selbständige und sonstige gewerblich handelnde Organisationen (die „Mitglieder“). Die Plattform richtet sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Mit der Registrierung bestätigt das Mitglied, dass es gewerblich handelt.
1.3 Die Person, die ein Mitglied registriert oder für es handelt, bestätigt, dass sie dazu berechtigt ist.
1.4 Abweichende Bedingungen der Mitglieder gelten nur, wenn der Betreiber ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Rolle des Betreibers
2.1 Die Plattform ist ein Branchennetzwerk für Industrie und Instandhaltung in der Schweiz. Mitglieder können Ersatzteile (zum Kauf oder zur Miete), Spezialwerkzeuge (zur Ausleihe), Personal, Freelancer-Leistungen und Transportleistungen anbieten und suchen, dazu Gesuche einstellen, einander Anfragen stellen, Angebote und Gegenangebote abgeben, den Ablauf eines Vorgangs dokumentieren und bei Leihen und Einsätzen Verlängerungen und die Rückgabe festhalten (Ziffer 2.9). Bestände können einzeln oder per Datei-Import (Excel, CSV, SAP-Felder) erfasst werden. Die Umkreissuche dient der Suche nach Anbietern in der Nähe. Das Ziel ist, dass Mitglieder einander rasch finden, etwa bei Anlagenstillständen; die Geschäfte selbst schliessen sie untereinander.
2.2 Verträge über Ersatzteile, Werkzeuge, Personal, Freelancer-Leistungen, Transporte und sonstige Leistungen kommen ausschliesslich zwischen den beteiligten Mitgliedern zustande. Der Betreiber stellt nur die technische Plattform bereit, auf der Mitglieder einander finden und sich austauschen. Er wird nicht Vertragspartei, handelt nicht als Vertreter, Kommissionär, Makler, Händler, Spediteur oder Arbeitgeber eines Mitglieds, verhandelt nicht für Mitglieder und schuldet weder die Leistung noch deren Bezahlung. Der Betreiber kauft und verkauft nichts, lagert nichts, transportiert nichts und nimmt keine Ware, kein Personal und kein Geld der Mitglieder in Besitz. Zahlungen zwischen Mitgliedern laufen nicht über den Betreiber.
2.3 Der Betreiber prüft Angebote, Bestände, Preise, Qualität, Verfügbarkeit, Qualifikationen, Bewilligungen und die Zahlungsfähigkeit der Mitglieder nicht und übernimmt dafür keine Gewähr. Bestandsangaben können veraltet sein. Die Verfügbarkeit ist im Einzelfall beim anbietenden Mitglied zu bestätigen.
2.4 Die Plattform zeigt Einträge nach den von den Mitgliedern gewählten Filtern an, etwa nach Umkreis, Kategorie oder Betriebsart. Der Betreiber wählt keine Vertragspartner aus, teilt kein Personal zu und empfiehlt keine Anbieter.
2.5 Personal: Wer Personal anbietet, bleibt dessen Arbeitgeber. Über die Plattform entsteht kein Arbeitsverhältnis zwischen einer Kundenfirma und angebotenen Personen. Für den Personalverleih und die Arbeitsvermittlung ist allein das anbietende Mitglied verantwortlich, insbesondere für die erforderlichen Bewilligungen nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG). Für Vorgänge im Bereich Personal und Freelancer erhebt der Betreiber vom anbietenden Mitglied eine feste Gebühr je Buchung (Ziffer 6.3). Wer Personal oder Freelancer-Leistungen anbietet, weist bei der Freischaltung die dafür erforderliche Bewilligung beziehungsweise die selbständige Tätigkeit nach (Ziffer 3.1).
2.6 Kurier: Transportaufträge kommen zwischen Auftraggeber und Kurierdienst zustande. Den Kurierdienst zu einer Anfrage beauftragt die anfragende Firma. Ein von der Plattform angezeigter Richtpreis ist eine unverbindliche Schätzung. Massgebend ist der vom Kurierdienst genannte und vom Auftraggeber in der Plattform akzeptierte Preis. Diesen Preis sehen nur der Auftraggeber und der Kurierdienst, nicht das andere Mitglied des Vorgangs. Kurierdienste stellen auf der Plattform selbst keine Anfragen. Die Plattform kann zu einem Transport einen Abhol-Code anzeigen; ob er bei der Übergabe verlangt wird, entscheiden die Beteiligten. Der Betreiber prüft die Übergabe nicht. Für Transport, Haftung und Versicherung gilt ausschliesslich das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Kurierdienst. Der Betreiber ist nicht Frachtführer und nicht Spediteur.
2.7 Alles Weitere regeln die Mitglieder unter sich. Die beteiligten Mitglieder vereinbaren Preis, Menge, Beschaffenheit, Lieferung, Abholung, Verpackung, Transport, Versicherung, Gefahrtragung, Prüfung und Mängelrüge, Gewährleistung, Rückgabe, Zahlungsbedingungen, Haftung und den Umgang mit Schäden, Verlust oder Verspätung selbst und unmittelbar miteinander. Bei Miete und Ausleihe gilt das auch für Mietzins, Kaution, Zustand und Kalibrierstand von Werkzeugen, Rückgabetermin, Rückgabezustand und Schäden während der Mietdauer. Der Betreiber ist an diesen Absprachen nicht beteiligt, kennt sie in der Regel nicht und ist nicht verpflichtet, sie zu überwachen, durchzusetzen oder dazu zu vermitteln. Ansprüche wegen mangelhafter, beschädigter, falscher, verspätet oder nicht gelieferter Ware, wegen Transportschäden, nicht oder schlecht erbrachter Leistungen, nicht bezahlter Rechnungen oder wegen des Verhaltens von Personal und Kurieren sind ausschliesslich gegenüber dem anderen Mitglied geltend zu machen.
2.8 Abschlussbestätigung: Für abgeschlossene Vorgänge erstellt die Plattform automatisch eine Abschlussbestätigung. Sie dokumentiert, dass der Abschluss über die Plattform zustande kam, und nennt die beteiligten Mitglieder, die Rechnungsadresse des Käufers, die Leistung, den vereinbarten Preis ohne Steuer sowie Beleg- und Vorgangsnummer. Sie ist keine Rechnung. Der Anbieter stellt seine Rechnung selbst, mit den für ihn geltenden Pflichtangaben, und beurteilt selbst, ob und in welcher Höhe Mehrwertsteuer anfällt. Der Betreiber stellt keine Rechnungen im Namen der Mitglieder aus. Bei Leihen und Einsätzen nennt die Abschlussbestätigung den ursprünglich vereinbarten Zeitraum; spätere Verlängerungen erscheinen darin nicht.
2.9 Leihen und Einsätze: Bei der Ausleihe von Werkzeugen und Ersatzteilen und beim Einsatz von Personal halten die Mitglieder in der Plattform ein Ende fest. Ein Ende ohne Uhrzeit gilt bis zum Ablauf dieses Tages (Zeitzone Zürich). Ersatzteile werden nur mit Rückgabedatum ausgeliehen. Die entleihende Firma kann eine Verlängerung anfragen; sie gilt in der Plattform erst, wenn die verleihende Firma sie bestätigt. Die verleihende Firma bestätigt in der Plattform die Rückgabe beziehungsweise das Einsatzende; ab dann gibt die Plattform das Objekt für den restlichen Zeitraum wieder frei. Eine Verlängerung ändert den in der Plattform bestätigten Betrag und die Plattformgebühr nicht; ob und welche Mehrkosten entstehen, vereinbaren die Mitglieder unter sich (Ziffer 2.7).
2.10 Erinnerungen: Vor dem Ende einer Leihe oder eines Einsatzes erinnert die Plattform beide Seiten in der Plattform und per E-Mail. Erinnerungen sind eine Hilfe. Massgebend sind die Absprachen der Mitglieder; der Betreiber übernimmt keine Gewähr dafür, dass Erinnerungen rechtzeitig oder überhaupt zugestellt werden, und haftet nicht für versäumte Fristen.
3. Registrierung, Freischaltung und Konten
3.1 Für die Nutzung ist eine Registrierung mit zutreffenden Angaben erforderlich, insbesondere Firmenname, Betriebsart, Adresse und Kontaktperson. Vor der Freischaltung prüft der Betreiber, ob hinter der Registrierung ein bestehendes Unternehmen steht. Er kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wer Personal oder Freelancer-Leistungen anbieten will, muss zusätzlich die erforderliche Bewilligung (etwa für Personalverleih und Arbeitsvermittlung) beziehungsweise die selbständige Tätigkeit nachweisen; der Betreiber kontrolliert diesen Nachweis. Darüber hinaus prüft er nichts; die Freischaltung ist insbesondere keine Prüfung der Zuverlässigkeit, Bonität oder Qualifikation eines Mitglieds (Ziffer 2.3). Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
3.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit der Freischaltung durch den Betreiber. Das Mitglied erhält eine Bestätigung per E-Mail.
3.3 Das Mitglied kann weitere Mitarbeitende einladen und ihnen Rollen zuweisen. Es sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugang haben, dass Zugangsdaten geschützt werden und dass ausgeschiedene Personen keinen Zugang mehr haben. Handlungen, die über die Konten des Mitglieds erfolgen, werden ihm zugerechnet, soweit es sie zu vertreten hat.
3.4 Das Mitglied hält seine Angaben aktuell.
4. Einträge, Anfragen und Vorgänge
4.1 Mitglieder sind für ihre Einträge, Gesuche, Anfragen, Angebote und Nachrichten selbst verantwortlich. Das gilt auch für Daten, die per Datei-Import übernommen werden. Die Angaben müssen zutreffend, rechtmässig und frei von Rechten Dritter sein.
4.2 Der Ablauf eines Vorgangs wird in der Plattform dokumentiert: Anfrage, Angebot des Anbieters mit Betrag, gegebenenfalls Gegenangebot der anfragenden Firma und neues Angebot, Annahme durch die anfragende Firma, Bestätigung der Übergabe durch den Anbieter (oder durch den Kurierdienst), Bestätigung des Erhalts durch die anfragende Firma und Abschluss. Jede Seite kann einen Vorgang vor dem Abschluss abbrechen. Die Plattform zeigt, wer als Nächstes am Zug ist; sie führt die Schritte nicht für die Mitglieder aus. Bei Personal und Werkzeugen kann die Plattform aus Satz und Zeitraum einen Betrag errechnen; das ist eine Rechenhilfe, keine Preisempfehlung. Bei Personal ist der in der Plattform genannte Betrag ein Richtwert; die Abschlussbestätigung weist darauf hin, und massgebend ist die Abrechnung des anbietenden Mitglieds. Mit der Annahme eines bezifferten Angebots bestätigen die Mitglieder den vereinbarten Betrag. Bei einer anonym gestellten Anfrage wird mit der Annahme die Identität der anfragenden Firma dem Anbieter bekannt (Ziffer 5.2); die Plattform weist vor der Annahme darauf hin. Ob und mit welchem Inhalt dadurch ein Vertrag zwischen ihnen zustande kommt, richtet sich nach ihren eigenen Erklärungen und Bedingungen.
4.3 Ein bestätigter Betrag kann in der Plattform nicht mehr geändert werden. Abgeschlossene oder abgebrochene Vorgänge sind endgültig.
4.4 Die Mitglieder unterstützen den Betreiber dabei, abgeschlossene Vorgänge korrekt zu erfassen. Erfährt ein Mitglied, dass ein Vorgang falsch dokumentiert ist, teilt es dies dem Betreiber unverzüglich mit.
5. Sichtbarkeit und Anonymität
5.1 Mitglieder bestimmen, für wen ihre Einträge sichtbar sind, etwa für das ganze Netzwerk, nur für verifizierte Mitglieder oder nur für sie selbst. Anfragen und Gesuche können anonym gestellt werden.
5.2 Bei anonymen Anfragen gibt die Plattform die Identität der anfragenden Firma dem Anbieter mit der Annahme des Angebots bekannt; vorher bleibt sie verborgen, und die Plattform weist die anfragende Firma vor der Annahme darauf hin. Ein anonymes Gesuch können andere Mitglieder sehen, aber nicht über die Plattform beantworten; Angebote sind erst möglich, wenn das Mitglied das Gesuch mit seinem Namen einstellt. Ein Angebot auf ein Gesuch ist keine anonyme Anfrage: Die beteiligten Firmen sind einander bekannt. Der Betreiber kennt die Identität. Er gibt sie nur weiter, wenn das Mitglied zustimmt, wenn eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche Anordnung besteht, oder soweit es zur Klärung eines Streitfalls nach Ziffer 5.3 unerlässlich ist.
5.3 Kommt es zwischen Mitgliedern zum Streit darüber, ob oder mit welchem Inhalt ein Vorgang zustande kam, kann der Betreiber den unmittelbar beteiligten Mitgliedern auf Anfrage die in der Plattform zu diesem Vorgang protokollierten Daten zur Verfügung stellen. Der Betreiber entscheidet den Streit nicht und haftet nicht für seinen Ausgang.
5.4 Mitglieder dürfen Kontakt- und Firmendaten anderer Mitglieder nur zur Anbahnung und Abwicklung von Vorgängen verwenden. Unzulässig sind insbesondere Weiterverkauf, Werbung ohne Einwilligung und das automatisierte Auslesen der Plattform.
6. Preise und Zahlung
6.1 Für die Mitgliedschaft wird ein monatlicher Beitrag je Betriebsart nach der zum Zeitpunkt der Freischaltung gültigen Preisliste erhoben. Alle Beträge verstehen sich in CHF. Der Betreiber ist derzeit nicht im MWST-Register eingetragen und weist keine MWST aus. Wird er mehrwertsteuerpflichtig, wird die MWST ab dem Zeitpunkt der Eintragung zusätzlich ausgewiesen; der Betreiber kündigt das mindestens 30 Tage im Voraus an.
6.2 Der Beitrag wird ab dem Monat der Freischaltung geschuldet und monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
6.3 Plattformgebühr: Für Vorgänge, die über die Plattform abgeschlossen werden, kann der Betreiber eine Plattformgebühr von höchstens 15 Prozent des in der Plattform bestätigten Betrags erheben. Die jeweils anwendbaren Sätze je Geschäftsart und allfällige Mindest- und Höchstbeträge richten sich nach der Preisliste. Die Plattformgebühr schuldet die Nachfrageseite (Käufer, Mieter, Auftraggeber); die anbietende Seite wird nicht belastet. Ausnahme Personal und Freelancer: Hier gilt anstelle der prozentualen Gebühr ein fester Betrag je Buchung, unabhängig von Dauer und Auftragswert, höchstens CHF 200 (Standard CHF 100, gemäss Preisliste); ihn schuldet das anbietende Mitglied. Die Gebühr entsteht, wenn der Vorgang in der Plattform abgeschlossen wird, und nur, wenn der Betrag bestätigt ist, also die anfragende Firma das Angebot angenommen oder der Auftraggeber den Kurierpreis akzeptiert hat. Für Vorgänge ohne Bestätigung und für abgebrochene Vorgänge entsteht keine Plattformgebühr. Der Betreiber kann Gebühren in begründeten Einzelfällen im Backoffice korrigieren; das Mitglied wird darüber informiert.
6.4 Der Betreiber stellt Mitgliederbeiträge und Plattformgebühren monatlich in einer Sammelrechnung. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Einwände gegen eine Rechnung sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet zu erheben. Berichtigungen erfolgen durch eine Gutschrift oder durch Storno und neue Rechnung, nicht durch Änderung der ursprünglichen Rechnung. Eine Gutschrift wird mit der Rechnung verrechnet, auf die sie sich bezieht, und mindert deren offenen Betrag; sie wird nicht ausbezahlt, solange auf dieser Rechnung ein Betrag offen ist.
6.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist mahnt der Betreiber in höchstens drei Stufen. Die erste Mahnung ist gebührenfrei, für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20, für die dritte von CHF 40 erhoben. Ab Verzug schuldet das Mitglied einen Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr. Bleibt die Zahlung nach einer Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen aus, kann der Betreiber den Zugang des Mitglieds einschränken oder sperren, bis der Rückstand bezahlt ist.
6.6 Preisänderungen teilt der Betreiber mindestens 30 Tage im Voraus mit. Das Mitglied kann auf das Inkrafttreten kündigen. Kündigt es nicht, gelten die neuen Preise ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Bereits in Rechnung gestellte Zeiträume und bestätigte Vorgänge bleiben unverändert.
7. Laufzeit und Kündigung
7.1 Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit.
7.2 Das Mitglied kann jederzeit auf das Ende eines Kalendermonats kündigen, per E-Mail an info@bdlabs-studios.com. Massgebend ist der Eingang beim Betreiber. Der Betreiber bestätigt die Kündigung und das Vertragsende.
7.3 Der Betreiber kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats kündigen.
7.4 Beide Seiten können aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Betreiber liegt insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB, bei falschen Registrierungsangaben oder bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 60 Tagen vor.
7.5 Plattformgebühren für Vorgänge, die vor dem Vertragsende abgeschlossen wurden, bleiben geschuldet.
8. Pflichten der Mitglieder und Sperren
8.1 Untersagt sind insbesondere rechtswidrige, irreführende oder fremde Rechte verletzende Inhalte, Spam, Schadsoftware, das Umgehen technischer Schutzmassnahmen, der Zugriff auf fremde Konten und das automatisierte Auslesen von Daten.
8.2 Das Mitglied darf Personendaten, etwa von Mitarbeitenden, angebotenen Personen oder Ansprechpartnern, nur erfassen, wenn es dazu berechtigt ist und die betroffenen Personen informiert hat.
8.3 Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoss oder bei einem Zahlungsrückstand nach Ziffer 6.5 kann der Betreiber Einträge ausblenden, Funktionen einschränken oder Konten sperren. Einschränkungen können einzelne Funktionen betreffen, etwa das Stellen von Anfragen, das Abgeben von Angeboten oder das Bestätigen von Abschlüssen, Verlängerungen und Rückgaben. Die Massnahme ist auf das Erforderliche beschränkt. Der Betreiber informiert das Mitglied über den Grund, soweit das Gesetz dem nicht entgegensteht, und hebt die Massnahme auf, sobald ihr Grund entfällt.
8.4 Eine Einschränkung ändert nichts an den Pflichten der Mitglieder untereinander. Insbesondere sind ausgeliehene Werkzeuge und Ersatzteile auch dann fristgerecht zurückzugeben, wenn ein Schritt in der Plattform wegen einer Einschränkung nicht bestätigt werden kann. Erinnerungen nach Ziffer 2.10 werden auch an eingeschränkte Mitglieder versandt.
8.5 Meldungen über rechtswidrige Inhalte können an info@bdlabs-studios.com gerichtet werden, möglichst mit Fundstelle und Begründung.
9. Betrieb und Verfügbarkeit
9.1 Der Betreiber betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt, dringende Sicherheitsmassnahmen können ohne Ankündigung erfolgen.
9.2 Der Betreiber kann die Plattform weiterentwickeln, Funktionen ändern und technische Dienstleister wechseln. Wesentliche Einschränkungen teilt er mindestens 30 Tage im Voraus mit. Das Mitglied kann dann auf den Zeitpunkt der Änderung kündigen.
10. Rechte an Inhalten
10.1 Rechte an der Plattform verbleiben beim Betreiber. Das Mitglied erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
10.2 Rechte an den Inhalten der Mitglieder verbleiben bei diesen. Das Mitglied räumt dem Betreiber die Rechte ein, die für den Betrieb der Plattform nötig sind, also zum Speichern, Anzeigen, Übermitteln und Durchsuchen seiner Inhalte im Rahmen der gewählten Sichtbarkeit. Der Betreiber darf zudem anonymisierte und zusammengefasste Auswertungen erstellen, die keinen Rückschluss auf einzelne Mitglieder zulassen.
11. Daten bei Vertragsende
11.1 Das Mitglied kann bis 30 Tage nach Vertragsende eine Kopie der Daten verlangen, die es in die Plattform eingebracht hat, sowie der Vorgänge, an denen es beteiligt war. Die Herausgabe erfolgt in einem gängigen maschinenlesbaren Format und wird vom Betreiber bearbeitet; eine Selbstbedienungsfunktion besteht derzeit nicht. Nicht umfasst sind Daten anderer Mitglieder.
11.2 Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Mitglieds gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht und soweit sie nicht als Nachweis abgeschlossener Vorgänge gegenüber anderen beteiligten Mitgliedern benötigt werden. Buchungsbelege werden 10 Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR).
11.3 Einzelheiten und die Fristen für Datensicherungen stehen in der Datenschutzerklärung.
12. Datenschutz
12.1 Der Betreiber bearbeitet Personendaten nach der Datenschutzerklärung.
12.2 Soweit das Mitglied Personendaten Dritter in die Plattform einbringt, insbesondere Daten von Mitarbeitenden, angebotenen Personen und Ansprechpartnern, bleibt es dafür verantwortlich. Der Betreiber bearbeitet diese Daten in seinem Auftrag nach dem Auftragsbearbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
13. Haftung
13.1 Keine Haftung für Geschäfte zwischen Mitgliedern. Der Betreiber haftet nicht für Verträge zwischen Mitgliedern und deren Erfüllung. Das gilt insbesondere, aber nicht abschliessend, für:
- beschädigte, mangelhafte, falsch beschriebene, gefälschte, unvollständige, nicht oder verspätet gelieferte Ersatzteile, Werkzeuge und sonstige Waren;
- Zustand, Kalibrierung, Rückgabe, Kaution und Beschädigung von Werkzeugen und Mietteilen, auch versäumte Rückgabe- und Einsatzfristen;
- Schaden, Verlust, Verzögerung oder Fehlleitung bei Transport und Kurierleistungen;
- mangelhafte, unvollständige oder ausbleibende Leistungen von Personal, Freelancern und anderen Anbietern sowie Schäden, die diese verursachen;
- Zahlungsausfall, Zahlungsverzug und Zahlungsfähigkeit von Mitgliedern;
- Angaben in Einträgen, Anfragen, Angeboten, Preisen und Beständen, auch wenn sie veraltet oder unzutreffend sind;
- fehlende Bewilligungen, Qualifikationen, Zulassungen, Zertifikate, Versicherungen oder Eigentumsrechte von Mitgliedern;
- Folgeschäden aus Einsatz oder Einbau gelieferter Teile, etwa Maschinenschäden, Produktionsausfall oder Personenschäden.
13.2 Der Betreiber ist weder Verkäufer, Lieferant, Hersteller, Importeur, Frachtführer noch Arbeitgeber in Bezug auf die über die Plattform angebotenen Leistungen. Er gibt keine Zusicherung und keine Garantie für Waren, Leistungen oder Mitglieder. Die Anzeige auf der Plattform ist keine Empfehlung und keine Prüfung. Das Mitglied prüft Ware, Leistung und Vertragspartner vor dem Vertragsabschluss und beim Erhalt selbst.
13.3 Für die Plattform selbst haftet der Betreiber für Schäden aus rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und für Hilfspersonen ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Produktionsausfall, ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Ausfälle, Unterbrechungen, Datenverlust und Fehler der Plattform, die er trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindern konnte.
13.4 Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
13.5 Das Mitglied wendet sich bei Schäden aus einem Geschäft an das Mitglied, mit dem es den Vertrag geschlossen hat, und nicht an den Betreiber. Es stellt den Betreiber von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten, Angaben oder Handlungen des Mitglieds oder auf dessen Geschäften über die Plattform beruhen, einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
14. Änderungen dieser AGB
Der Betreiber kann diese AGB ändern. Er teilt Änderungen mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Kündigt das Mitglied nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen.
15.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Rheinfelden AG, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
15.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die ihrem Zweck am nächsten kommt.