Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV)

Fassung 0.10 vom 26. Oktober 2026

Zwischen dem Mitglied (Verantwortlicher) und Daniel Bäumle, handelnd unter Bäumle BD Labs (Einzelunternehmen), Römerpark 15, 4303 Kaiseraugst (Auftragsbearbeiter). Dieser Vertrag ist Bestandteil der AGB und gilt mit der Registrierung als vereinbart.

1. Gegenstand und Dauer

Der Auftragsbearbeiter bearbeitet Personendaten, die das Mitglied in die Plattform einbringt oder die bei der Nutzung entstehen, ausschliesslich zur Erbringung der in den AGB beschriebenen Leistungen. Der Vertrag läuft, solange die Mitgliedschaft besteht.

2. Art und Zweck der Bearbeitung

Speichern, Anzeigen, Durchsuchen, Übermitteln an die vom Mitglied gewählten Empfänger innerhalb der Plattform, Versand von Benachrichtigungen und Erinnerungen, Dokumentation von Vorgängen.

Die Abrechnung gegenüber dem Mitglied (Beiträge, Gebühren, Mahnungen) bearbeitet der Betreiber als eigener Verantwortlicher; sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrags.

3. Datenkategorien und betroffene Personen

Datenkategorien: Kontakt- und Funktionsdaten von Mitarbeitenden und Ansprechpersonen; Profildaten angebotener Personen (Funktion, Qualifikationen, Region, Verfügbarkeit, Sätze); Inhalte von Anfragen, Angeboten und Nachrichten; Fristen, Verlängerungen und Rückgabebestätigungen bei Leihen und Einsätzen; Abhol- und Lieferadressen und Abhol-Codes; Protokolldaten einschliesslich versandter Erinnerungen.

Betroffene Personen: Mitarbeitende und Ansprechpersonen des Mitglieds, von ihm angebotene Personen (Personalverleih, Freelancer), Ansprechpersonen bei Vorgängen.

4. Weisungen

Der Auftragsbearbeiter bearbeitet die Daten nur nach dokumentierter Weisung des Mitglieds. Die Nutzung der Plattform gemäss AGB gilt als Weisung. Weitere Weisungen sind in Textform an info@bdlabs-studios.com zu richten. Hält der Auftragsbearbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er dies mit und darf ihre Ausführung aussetzen.

5. Vertraulichkeit

Zur Bearbeitung befugte Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Derzeit hat allein der Betreiber Zugriff auf die Produktionsumgebung. Bis zum Produktivstart besteht zusätzlich eine reine Leserolle für ein Prüfwerkzeug, die Struktur und Statistik der Datenbank, aber keine Inhalte sieht; sie wird vor dem Produktivstart entfernt.

6. Sicherheit

Es gelten die technischen und organisatorischen Massnahmen. Der Auftragsbearbeiter überprüft sie regelmässig und passt sie dem Stand der Technik an.

7. Unterauftragsbearbeiter

7.1 Das Mitglied genehmigt den Einsatz der im Dienstleisterverzeichnis aufgeführten Unterauftragsbearbeiter.

7.2 Einen Wechsel oder eine Erweiterung teilt der Auftragsbearbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail mit. Das Mitglied kann innert 14 Tagen aus wichtigem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen. Kann der Einsatz dann nicht vermieden werden, darf jede Seite den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wechsels kündigen.

7.3 Der Auftragsbearbeiter verpflichtet Unterauftragsbearbeiter auf ein gleichwertiges Schutzniveau und haftet für sie wie für eigenes Handeln.

8. Unterstützung des Mitglieds

Der Auftragsbearbeiter unterstützt das Mitglied angemessen bei Anfragen betroffener Personen, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei Meldungen an Behörden. Anfragen betroffener Personen, die direkt beim Auftragsbearbeiter eingehen, leitet er unverzüglich an das Mitglied weiter und beantwortet sie nicht selbst.

9. Datenschutzverletzungen

Der Auftragsbearbeiter meldet dem Mitglied eine ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes von Personendaten unverzüglich, spätestens innert 48 Stunden nach Kenntnis, mit den verfügbaren Angaben zu Art, betroffenen Kategorien, wahrscheinlichen Folgen und ergriffenen Massnahmen.

10. Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende gilt Ziffer 11 der AGB: Herausgabe auf Verlangen innert 30 Tagen, danach Löschung oder Anonymisierung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht und soweit die Daten nicht als Nachweis gegenüber anderen beteiligten Mitgliedern erforderlich sind. Daten in Sicherungskopien werden mit dem Auslaufen der jeweiligen Sicherung gelöscht.

11. Nachweise

Der Auftragsbearbeiter stellt dem Mitglied auf Anfrage die zum Nachweis erforderlichen Angaben zur Verfügung. Prüfungen vor Ort sind mit angemessener Vorankündigung, während der Geschäftszeiten und ohne Beeinträchtigung des Betriebs zulässig, höchstens einmal jährlich, sofern kein besonderer Anlass besteht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Bei Widersprüchen zwischen AGB und diesem Vertrag geht dieser Vertrag für die Bearbeitung von Personendaten vor.